Geschäftsnummer: | 23.3716 |
Eingereicht von: | Burgherr Thomas |
Einreichungsdatum: | 14.06.2023 |
Stand der Beratung: | |
Zuständigkeit: | Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation |
Schlagwörter: | Bundesrat; Gebeten; Kalkulatorischen; Kapitalkostensatz; Investitionen; Stromnetz; Stromversorgungsverordnung; Abzuändern |
Der Bundesrat wird gebeten den kalkulatorischen Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz (WACC) zu senken und hierfür falls nötig die Stromversorgungsverordnung abzuändern.
Stromunternehmen, die in das Leitungsnetz investieren, erhalten dafür einen Zins (kalkulatorischer Zinssatz, durchschnittlicher Kapitalkostensatz oder Weighted Average Cost of Capital WACC). Jährlich fliessen so rund 800 Millionen Franken zu diesen Unternehmen. Mit den Netzgebühren auf der Stromrechnung werden hierfür die Konsumenten zur Kasse gebeten. Es wurde schon verschiedentlich kritisiert, dass dieser Zinssatz zu hoch ist. Der Bundesrat plante bereits im Sommer 2022, diesen Zinssatz zu senken. Denn damit könnten Mittelstand und Gewerbe rasch entlastet werden. Was ist aber geschehen? Der Bundesrat hat stattdessen den Zinssatz 2023 erhöht, was die Haushalte und KMU zusätzlich belastet, als ob sie nicht schon ohne hin von steigenden Kosten betroffen sind. Weitere rund 65 Millionen Franken werden somit der Bevölkerung aus der Tasche gezogen.